Zunehmend werden gastronomische Betriebe mit Speisezubereitung oder Spülbetrieb von den Kommunen in die Pflicht genommen, wenn es darum geht, fetthaltiges Küchenabwasser in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten. Für viele Gastronomen eine unverständliche Forderung, jedoch aus Sicht der Kommunen durchaus verständlich. Die Gründe für eine Vorbehandlung des Abwassers sind einleuchtend. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Kommunen darauf bedacht, dass ihr teilweise schon heute überlastetes Kanalnetz nicht weiter beansprucht wird. Sie fordern deshalb eine Vorreinigung von Abwässern aus Gewerbebetrieben in entsprechenden Anlagen, bevor diese ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden.
Fettabscheider müssen laut DIN-Norm mindestens einmal im Monat, aber vorzugsweise zweiwöchentlich, vollständig geleert und gereinigt werden. Außerdem müssen die Abscheider sich einmal im Jahr einer Wartung durch einen sachkundigen Betrieb unterziehen. Alle fünf Jahre muss eine Generalinspektion stattfinden.
Bei der Entsorgung und Aufreinigung Ihrer Abscheideranlage stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite. Wir führen die Leerung, Säuberung und Wartung von Fettabscheidern sorgfältig und fachgerecht durch. Dabei beachten wir die entsprechenden DIN-Normen sowie die Bestimmungen des Umweltschutzrechts wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach der Leerung und Säuberung der Fettabscheider führen wir eine Funktionskontrolle durch und dokumentieren bautechnische Mängel, sofern welche vorliegen sollten. Dann erhalten Sie von uns eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung für Ihre Dokumentation.
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.